Liebe Vereinsmitglieder! Dem Tennisverein wurde zur medizinischen Erstversorgung ein Defibrillator gespendet und im Ver- einsheim angebracht. Zur Anwendung ein paar Hinweise:

Wie funktioniert ein Defibrillator?

Durch akustische Anweisungen, werden die Ersthelfer angeleitet, die Klebeelektroden auf der Brust des Patienten zu fixieren. Ein defi tv deiringsenMikroprozessor analysiert im Anschluss den Herzrhythmus des Patien- ten und wertet das EKG (Elektrokardiogramm) aus. Wenn ein Herzkammerflimmern vorliegt, wird der Ersthelfer durch Ansprache des Defibrillators informiert und darauf hingewiesen, dass jetzt über die Elektroden, elektrischer Strom in die Brust des Patienten geleitet wird. Dabei ist darauf zu achten, dass man den Patienten, während des elektrischen Schocks, nicht berührt. Der Defibrillator unterstützt durch Sprachanweisung und sagt die notwendigen Schritte an.

Wann einen Defibrillator einsetzen?

Diese Frage stellen sich häufig Ersthelfer und viele sind deshalb verunsichert, ob ein Defibrillator ein- gesetzt werden soll. Dabei gilt, wenn keine Atmung vorliegt und die Person bewusstlos ist, fangen sie mit den Wiederbe- lebungsmaßnahmen an und fixieren die Elektroden auf der Brust des Patienten. Der Defibrillator schockt nur, wenn es notwendig ist, d.h., wenn keine Herzrhythmusstörungen vorliegen wird kein Elektroschock ausgelöst. Eine Gefahr durch den Einsatz durch Laien-Ersthelfer ist damit zwei- felsfrei ausgeschlossen! Das bedeutet wiederrum nicht, dass sie mit der Herzdruckmassage aufhören dürfen. Die Reanimationsmaßnahmen sind erst beendet, wenn der Patient wieder eine Atmung hat. Selbstverständlich, sollte umgehend der Notruf zuvor abgesetzt werden, denn es können fünf bis zehn Minuten vergehen bis der Notarzt am Unfallort eintrifft. Defibrillator bei Herzstillstand – worauf muss ich achten:

  • Der Patient sollte nicht in einer Pfütze liegen
  • Die Brust sollte so weit wie möglich trocken sein und bei starker Behaarung evtl. rasiert
  • Schwangere und Opfer mit einem Herzschrittmachen können unbedenklich behandelt werden

Was ist bei Fehldiagnosen?

Ein elektrischer Stromstoß wird nur abgegeben, wenn Herzrhythmusstörungen vorliegen. Fehldiagno- sen des Ersthelfers wie beispielsweise, Ohnmacht, Zuckerschock oder keinen Puls fühlen können, sind unbedenklich, denn der Defibrillator gibt nur einen Schock ab, wenn es unbedingt notwendig ist!!

Wer darf einen Defibrillator bedienen?

Ein Defibrillator darf von jedem genutzt werden. Mit einem Laien-Defibrillator kann jeder beliebige Anwender Leben retten. Bei der Behandlung von Kammerflimmern zählt nicht die medizinische Per- fektion, sondern die schnellstmögliche Defibrillation und defi schulungReanimation. Auch rechtlich brauchen sich Ersthelfer keine Sorgen machen: Herzrhythmusstörungen sind rechtfertigende Notstände im Sinne des §34 StGB – die Anwendung eines Defibrillators durch Laien ist daher rechtlich unbedenklich. Im Um- kehrschluss, gilt aber für den Ernstfall: Eine unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland gem. §323c StGB, strafbar.